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ORIENTATION VOTE ON ANGELILLI REPORT

By EDRi · March 2, 2011

PDF Version: http://www.edri.org/files/compromise_de.pdf
Parliament text: http://www.edri.org/files/libe_vote.pdf (Englisch)

ORIENTATION VOTE ON ANGELILLI REPORT
Summary of Parliament Compromise on Blocking

Am 14.Februar hat der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des Europäischen Parlaments einen Kompromisstext in Reaktion auf den Vorschlag der Europäischen Kommission zum Thema Internetsperren beschlossen (Artikel 21 und Erwägungsgrund 13). Unter der Leitung von Berichtserstatterin Roberta Angelilli (Europäische Volkspartei) hat das Parlament für einen Text gestimmt, welcher den Fokus weg von technisch ineffizienten Maßnahmen und hin zu konkreten Hilfen für den Kampf gegen Verbrechen gegen Kinder verlagert.

Der beschlossene Text harmonisiert den Umgang mit bestehenden Verpflichtungen innerhalb der EU und aus der Europäischen Menschenrechtskonvention bezüglich Einschränkungen der Kommunikation. Dies macht ein kohärenteres, verlässlicheres und angemesseneres Vorgehen auf der europäischen Ebene in der Zukunft möglich.

Fokus auf die Bekämpfung der Verbrechen gegen Kinder:

Die Ergänzungen des Parlaments zu Artikel 21 und Erwägungsgrund 13 priorisieren konkrete Maßnahmen, deren Ziel es ist, sich um das Vorhandensein illegaler Inhalte auf Websites zu kümmern, die eigentlichen Verbrechen und die Täter zu ermitteln sowie die Opfer zu retten.
Dies geschieht insbesondere durch Schwerpunktverlagerung auf:

*Löschen an der Quelle: Diese Maßnahme zielt auf das Vorliegen illegaler Inhalte und die Vermeidung aller Risiken der Retraumatisierung, und sie ermöglicht es den Internet-Anbietern, Aufzeichungen über die Inhalte zu führen, die zur Verbrechensaufklärung und Opfer-Identifizierung beitragen;
*Internationale Zusammenarbeit: Es ist besonders wichtig, in der Kommunikation und Kooperation mit Behörden in Drittländern systemische Probleme zu beseitigen, die dazu führen, dass illegale Inhalte auf außerhalb der EU betriebenen Websites nicht schnell genug beseitigt werden. Ein Teil dieser Kooperation könnte z.B. die Etablierung von einheitlichen Kontaktstellen für zuständige Behörden im EU-Ausland sein;
*Jährliche Berichterstattung über Löschmaßnahmen: Dies sollte dabei helfen, individuelle Erfolge und Fehlschläge der Mitgliedsstaaten auf nationaler und internationaler Ebene zu erkennen, die besten Maßnahmen bekannt zu machen und maximale Kapazitäten für die Verfolgung der Täter und die Identifizierung der Opfer bereitzustellen.
Harmonisierter Umgang mit bestehenden europäischen Rechtsverpflichtungen

Die Beschlussfassung des Parlaments wird helfen, den Umgang der EU mit bestehenden Verpflichtungen bezüglich Einschränkungen der Kommunikation klarzustellen und zu harmonisieren. Im einzelnen:
*Die weniger belastende Alternative wird priorisiert, nämlich das Löschen der Websites. Nur wenn dies nicht möglich ist, kann eine stärker einschränkende Methode (wie Netzsperren) in Frage kommen.
*Der Europäischen Menschenrechtskonvention folgend müssen Maßnahmen, die das Löschen an der Quelle ersetzen (etwa Netzsperren) “notwendig” sein (d.h. die Maßnahme muss wirksam sein und keine andere Maßnahme darf unter vertretbarem technischen und wirtschaftlichen Aufwand verfügbar sein).
*Mit Rücksicht auf bestehendes Fallrecht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte müssen Beschränkungen in verlässlicher (rechtssicherer), transparenter (d.h. auf relevanten Faktoren oder ausreichenden Indizien basierender) und verhältnismäßiger (d.h. negative Auswirkungen durch einen Nutzen für ein legitimes öffentliches Anliegen ausgleichender) Weise auferlegt werden.